Das ist ja mal wieder eine ganz tolle Idee von Herrn Schäuble und Co. Da soll also der Verfassungsschutz genau das untergraben, was er schützen soll. Super Idee!
In einer Demokratie muss es Gewaltenteilung geben, sonst ist es keine Demokratie mehr. Aber dass die Damen und Herren der C-U nicht wissen wofür ihr D im Parteinamen steht und was vor allem das Konzept dahinter ist, wissen wir ja nun schon länger.
Schön ist auch, dass neuerdings der Zweck die Mittel heiligen soll. Darf der verdeckte Ermittler dann demnächst jemanden ungestraft erschiessen, weil er damit einen 4fachen Mörder festnehmen kann?
Und was ist hierbei mit Artikel 1.1 des Grundgesetzes?
Zur Erinnerung:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und dazu dann noch mal Artikel 3.1 :
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Gilt dann also auch nicht mehr für die verdeckten Ermittler.
Und zum Schluss noch mal Artikel 19:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Und das alles noch unabhängig von der ganzen Internetüberwachung und ähnlichem.
Vielleicht sollten wir den „Verfassungsschutz“ umbenennen, gab ja schon so einige innere Geheimdienste auf deutschem Boden mit undemokratischem Hintergrund.